SCHEIDUNGSIMMOBILIE – MöGLICHE LöSUNGEN

Scheidungsimmobilie – Mögliche Lösungen

Scheidungsimmobilie – Mögliche Lösungen

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Die Immobilie eines verheirateten Paares ist häufig nicht nur das Zuhause, sondern auch eine wichtige finanzielle Sicherheit und Altersvorsorge dar. Wie wird die Immobilie bei einer Scheidung am besten aufgeteilt?

Muss das Haus sofort verkauft werden?



Nicht sofort. Wir beraten Sie bei der besten Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung!

Immobilien und Zugewinngemeinschaft



Die Mehrheit der Ehepaare wählt die Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Eigentum und Schulden beiden Ehepartnern gehören. Leider ist die Aufteilung oft kompliziert.

Realteilung: Immobilie in zwei getrennte Wohnungen aufteilen



Diese Lösung sieht vor, dass beide Ex-Partner in der Immobilie bleiben und jeweils einen Teil besitzen. Dies wird rechtlich durch eine notarielle Teilungserklärung im Grundbuch festgehalten. Nicht jede Immobilie kann so geteilt werden, daher sollte man einen Experten zu Rate ziehen.

Das Haus auf die Kinder übertragen



Eine weitere Möglichkeit besteht darin, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Dafür ist jedoch die Zustimmung des Vormundschaftsgerichts erforderlich. Alternativ kann ein Partner seinen Anteil an das Kind schenken, mit Zustimmung des weiterlesen... anderen Partners.

Übertragung: Ein Partner bleibt in der Immobilie und zahlt Ausgleich



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Es muss beachtet werden, dass die laufenden Kreditverpflichtungen ebenfalls übernommen werden.

Teilungsversteigerung der Immobilie



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie auf Antrag versteigert werden. Hier ist Vorsicht angebracht: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot ist meist niedriger als bei einem Verkauf durch Experten. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Daher ist eine einvernehmliche Lösung immer vorzuziehen.

Das Haus vermieten



Wenn ein Verkauf nachteilig ist oder das Haus nicht allein gehalten werden kann, könnte Vermietung sinnvoll sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner gemeinsam als Vermieter agieren oder einen Makler beauftragen.

Das Haus verkaufen



Die meisten Paare verkaufen das gemeinsame Haus bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr hat jeder das Recht, den Verkauf des Hauses zu fordern. Ein erfahrener Makler kümmert sich um Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit Käufern in Ihrem Interesse. So können Sie sich auf andere Dinge während der Scheidung konzentrieren.

Sollten Sie noch Fragen haben oder Unterstützung beim Verkauf brauchen, sind wir als erfahrene Immobilienmakler für Sie da. Gemeinsam finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Wünschen Sie eine Beratung oder haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf! Wir helfen Ihnen gern.

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